Bebauungsplan
Bebauungsplan SI 301 Grünfläche Hüttenstraße
Ziel des Bebauungsplanes SI 301 "Grünfläche Hüttenstraße" ist es, auf der städtischen, derzeit als Ackerland genutzten Fläche die planungsrechtliche Grundlage zur Anlage einer Grünfläche und für den Bau eines Jugendzentrums zu schaffen. Der Bebauungsplan SI 301 "Grünfläche Hüttenstraße" erstreckt sich über einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße". Der Bebauungsplan SI 19 A wird in diesem Teilbereich durch den Bebauungsplan SI 301 ersetzt.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-Innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Jill Karbowiak, Telefon: 02237 58 430, E-Mail: jill.karbowiak@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 08.04.2003, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 31.03.2004, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan SI 019A Industriegebiet Hüttenstraße
Hat einen Bezug zu
Anhänge
- Plandarstellung
- Bekanntmachung
- räumlicher Geltungsbereich
- Textliche Festsetzungen
- Begründung