Satzung
Gestaltungssatzung "Alt Sindorf" von 1983
Die Satzung der Stadt Kerpen gilt für den Bereich des historischen Ortskerns Alt-Sindorf, dessen Mittelpunkt die alte Pfarrkirche St. Ulrich bildet.
Bedingt durch seine historischen Straßenräume, seine erhaltenswerten baulichen Anlagen (z.B. Pfarrkirche St. Ulrich, Haus Bachem) und durch die Vielzahl der für Sindorf charakteristischen Backsteinbauten ist dieser Bereich als schutzbedürftig anzusehen.
Die Satzung dient zum Schutz der Eigenart des Orts- und Straßenbildes Alt-Sindorf und zur Durchführung bestimmter baugestalterischer Absichten, d.h. dass bei der Schaffung neuer Bauvorhaben der für diesen Bereich charakteristische und historische Bezug gewahrt bleibt.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Jill Karbowiak, Telefon: 02237 58 430, E-Mail: jill.karbowiak@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 22.02.1983, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Gestaltungssatzung
- Einleitungstext