Bebauungsplan
Bebauungsplan SI 254/ 1.Änderung Nördlich Heppendorfer Straße
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit der Wohnformen so einzuschränken, dass zukünftig nur noch die barrierefreie Wohnform des Bautyps 3 (Bungalow) zur Ausführung kommen kann.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Jill Karbowiak, Telefon: 02237 58 430, E-Mail: jill.karbowiak@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 24.11.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan SI 254 Nördlich Heppendorfer Straße
Ist eine Änderung von
Anhänge
- Plandarstellung
- Räumlicher Geltungsbereich
- Textliche Festsetzungen
- Begründung mit Umweltbericht
- Einleitungstext
- Bekanntmachung