Bebauungsplan

Bebauungsplan KE 362 Vinger Weg

Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten zu integrieren. Das Konzept sieht eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage und des Siedlungsrandes vor. Durch die wohnbauliche Entwicklung dieser Flächen kann das bereits realisierte Neubaugebiet „Stiftsstraße“ sinnvoll ergänzt und ein klarer Siedlungsrand erzeugt werden. Der Ortseingang wurde im Zuge des Bauleitplans KE Nr. 344 „Stiftsstraße“ bereits durch den neuen Kreisverkehr sowie durch eine Mehrfamilienhausbebauung städtebaulich aufgewertet. Im Zuge des nun vorliegenden Bauleitplanverfahrens soll südlich der Stiftsstraße ein städtebauliches Pendant mit Wohnbebauung erfolgen und somit eine klare städtebaulich geordnete Ortseingangssituation geschaffen werden. Eine für den Standort angemessene bauliche Nutzung mit Wohngebäuden ist planerisches Ziel, welches sich auch aus dem Leitbild der Kolpingstadt Kerpen ableitet. Durch die Planung soll dem Bedarf an günstigem und gut gelegenem Wohnungseigentum in Form von Einfamilienhäusern Rechnung getragen werden. Im Plangebiet soll ein ausgewogener Wohnungsmix aus Mehr- und Einfamilienhäusern entstehen, um eine sinnvolle Durchmischung des neuen Quartiers zu erreichen und unterschiedliche Klientele anzusprechen. Der überwiegende Teil soll im Sinne eines familienfreundlichen Wohnens Einfamilienhäuser in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern vorsehen.

 

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 19.01.2019 - 20.01.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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