Flächennutzungsplan
77. Flächennutzungsplanänderung Sindorf Mastenweg
Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3 Jahren) für Kindergartenplätze, ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte erforderlich. Das Ziel der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage zur Ansiedlung einer 8-zügigen Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der gültige Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen, zu ändern.
Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Jill Karbowiak, Telefon: 02237 58 430, E-Mail: jill.karbowiak@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 04.08.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan SI 363 Kindertagesstätte Mastenweg
Hat einen Bezug zu
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung mit Umweltbericht
- Bekanntmachung