Flächennutzungsplan

84. Flächennutzungsplanänderung Blatzheimer Weg

Ziel und Zweck der 84. Flächennutzungsplanänderung ist es, zum einen das Flächenpotential von Gewerbeflächen im Kerpener Stadtgebiet auszunutzen bzw. auszuweiten. Zum anderen soll durch die Wohnbebauung die hohe Nachfrage nach Einfamilienhäuser im gesamten Gebiet der Kolpingstadt Kerpen gestillt werden. Besonders der Stadtteil Buir hat in den vergangenen 15 Jahren keine wohnbauliche Entwicklung mehr genossen, so dass durch diese Maßnahme neuer Wohnraum in Buir geschaffen wird und zudem die Innenentwicklung des Stadtteil unterstützt wird. Der Spielbetrieb des Buirer Sportvereins soll künftig auf dem neu errichteten Kunstrasen-Sportplatz an der östlichen Verlängerung des Blatzheimer Weges, der derzeit noch ein Tennenplatz ist, stattfinden, so dass der aktuell genutzte Rasenplatz frei werden würde und die geplante Wohnbaunutzung umgesetzt werden kann. Darüber hinaus muss die Verträglichkeit zwischen dem jetzigen bzw. zukünftigen Gewerbe und dem heranrückenden Wohnen planungsrechtlich gesichert werden, so dass es zu keinen Konflikten dieser beiden Nutzungen kommt.

 

Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 27.07.2020 - 04.09.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 07.09.2021, Feststellungsbeschluss
  • 04.05.2022, Rechtswirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB

Anhänge

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