Flächennutzungsplan
73. Flächennutzungsplanänderung Am Winterberg
Ziel der Planung ist es, für den ehemaligen gewerblich genutzten Bereich des Quarzkiestagebaus - Betriebes die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche Folgenutzung zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (1.Änderung) erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes HO 322 „Am Winterberg“ wurde bereits am 08.09.2015 gefasst. Durch die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen weiterhin derzeit als Gemischte Bauflächen ausgewiesene Bereiche – derzeitige Waldflächen – zukünftig als Freiraum gesichert werden.
Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 27.06.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan HO 322 Am Winterberg
Anhänge
- Plandarstellung
- Zusammenfassende Erklärung
- Begründung
- Bekanntmachung