Flächennutzungsplan
65. Flächennutzungsplanänderung Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet TÜ III
Ziel und Zweck der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung für die Aufstellung des Bebauungsplanes TÜ 373 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes TÜ III“ zu schaffen, um der kurz- und mittelfristigen Nachfrage nach gewerblich- und industriellgenutzten Flächen innerhalb des Stadtgebietes der Kolpingstadt Kerpen Rechnung zutragen.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 02.11.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan TÜ 373 Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet TÜ III
Hat einen Bezug zu
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Zusammenfassende Erklärung
- Bekanntmachung