Bebauungsplan

Bebauungsplan BU 380 "Gewerbegebiet Buir-Ost"

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, eine planungsrechtliche Grundlage für die östliche Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Buir-Ost zu schaffen, die bereits mit der Darstellung im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) i. V. m. der sich im Verfahren befindlichen 84. FNP-Änderung vorbereitet wurde bzw. wird. Innerhalb des Gewerbegebietes sollen sich vorrangig Betriebe des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes sowie des klassischen Dienstleistungsgewerbes ansiedeln. Dabei sollen die neuen Gewerbebauflächen teilweise lokalen Betrieben aus Kerpen bzw. Buir dienen, die einen neuen bzw. zusätzlichen Standort suchen. Neben der Ausweisung von Gewerbegebieten soll der Bebauungsplan auch die äußere und innere Erschließung der Baugebiete durch die Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen regeln. Dabei soll die bestehende Radwegeverbindung zwischen Blatzheim und Buir erhalten und planungsrechtlich gesichert werden. Die bereits östlich der SB-Lebensmittelversorger bestehende Ortsrandeingrünung soll aufgegriffen und entsprechend erweitert werden sowie zusammen mit weiteren Begrünungsmaßnahmen innerhalb der gewerblichen Bauflächen die Auswirkungen auf das Landschaftsbild mindern. Zum vollständigen Ausgleich der durch das Vorhaben entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft sollen externe Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 24.07.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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