Flächennutzungsplan
87. Flächennutzungsplanänderung Neubau Europagymnasium
Ziel und Zweck der 87. Flächennutzungsplanänderung ist es, auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes KE 376 „Neubau Europagymnasium“ zu schaffen. Es sollen die nötigen planungsrechtlichen Schritte vollzogen werden, dass in dem Plangebiet der Neubau des Europagymnasiums samt Sporthalle und Sportplätzen für den Schul-und Vereinssport errichtet werden können.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 13.12.2021 - 21.01.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 20.06.2023, Feststellungsbeschluss
- 01.08.2024, Rechtswirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Begründung mit Umweltbericht
Begründung mit Umweltbericht - Zusammenfassende Erklärung
- Begründung mit Umweltbericht
- Gutachten