Bebauungsplan
Bebauungsplan BLA 297 Haagstraße
Generell besteht in der Kolpingstadt Kerpen nach wie vor ein hoher Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen. Dieser Bedarf wird bestätigt durch das Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW 2018 - 2022, Förderjahr 2020, des Ministeriums für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung. Gemäß des Programms besteht für Kerpen sowohl für den Mietwohnraum als auch für die Bedarfsstufe Eigentum ein überdurchschnittlicher Bedarf. Das dem vorliegenden Bauleitplanverfahren zugrundeliegende Plangebiet ist aufgrund seiner städtebaulichen Lage und der zweiseitig bereits vorhandenen Erschließung für die Entwicklung von Wohnbauland besonders geeignet. Darüber hinaus ist der Planbereich auch auf der Ebene der Regionalplanung sowie der Flächennutzungsplanung bereits für eine Wohnnutzung vorgesehen. Das Vorhaben zur Arrondierung des Ortsrandes von Kerpen-Blatzheim entspricht insgesamt dem Grundsatz der Innenentwicklung gem. § 1 (5) Satz 3 BauGB. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes BL 297 „Haagstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet auf der Grundlage des Planungskonzeptes geschaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 30.07.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- räumlicher Geltungsbereich
- Gutachten
- Bekannmachung