Ziel des Bebauungsplan ist es, eine städtebaulich sinnvolle Verdichtung für den Ortskern voranzutreiben. Der Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans ist die Planung eines Mehrfamilienhauses im Geltungsbereich mit insgesamt neun Wohneinheiten. Dieses Vorhaben ist nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan nicht zulässig. Das Vorhaben ist städtebaulich verträglich und entspricht den vorhandene städtebaulichen Strukturen und somit auch der städtebaulichen Zielsetzung.