Der Rat der Stadt Kleve hat am 28.09.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2-310-0 öffentlich auszulegen.
Bei der weiteren Erarbeitung zeigte sich, dass die Planungen zur Verlängerung der Van-Houten-Straße in nord-östlichen Bereich des Geltungsbereichs problematisch sind. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist eine Realisierung des Straßenabschnitts in absehbarer Zeit nicht möglich.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Verlängerung der Van-Houten-Straße in Richtung Osten weder notwendig noch geplant. Die festgesetzten Industrie- und Gewerbeflächen können ohne die Straßenfläche entwickelt werden.
Daher wird seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagen, die Straßenfläche in Teilen zurück zunehmen und den Geltungsbereich des Bebauungsplans dementsprechend zu verkleinern, dazu ist ein erneuter Beschluss der Offenlage notwendig.