1-053-3 Stadionstraße / Lindenallee (Bebauungsplan)
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan sieht für diesen Bereich Einfamilien-, Reihen- oder Doppelhäuser mit je einer Wohneinheit vor. Jedoch grenzt das Baufenster an die Lindenallee, die entsprechend größere Häuser mit mehr Wohneinheiten aufweist. Daher ist es städtebaulich verträglich diesen Bereich städtebaulich zu betonen und ein Mehrfamilienhaus zuzulassen.
Übersichtsbild
Kontakt
- Frau Meike Rohwer, Telefon: 02821/84-264, E-Mail: meike.rohwer@kleve.de
Verfahrensschritte
- 18.12.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 19.02.2019 - 22.03.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 12.11.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Ist eine Teiländerung von