Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan 8-258-0 weist für das Flurstück eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen aus. Darüber hinaus ist westlichen neben dem denkmalgeschützten Gebäude ´Pastorat Donsbrüggen´ eine überbaubare Fläche mit einer maximal zweigeschossigen Bebauung festgesetzt. Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Bau eines Hospizes für Donsbrüggen vor. Dabei ist die Nutzung des ehemaligen Pastorats mit anschließendem Neubau geplant. Die Planungen können mit dem derzeitigen Baurecht nicht umgesetzt werden.