Im vorgeschlagenen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4-335-0 liegen derzeit zwei Bebauungspläne, Bebauungsplan Nr. 4-X1-1 und die zwei vereinfachten zugehörige Änderungen für den Bereich Dorfstraße / Materborner Allee/ Rostocker Straße /Uhlandstraße sowie der Bebauungsplan Nr. 4-114-1 mit vier vereinfachten Änderungen für den Bereich Berliner Straße/ Gemeindeweg. Die Grundpläne sind seit 1964 sowie 1993 rechtsverbindlich. In einem gemeinsamen Verfahren sollen diese Pläne nun aufgehoben werden. Diese Bebauungspläne weisen Festsetzungen auf, die auf der einen Seite sehr restriktiv sind und auf der anderen Seite keine Aussagen über Wohneinheiten machen.