Um die Erschließung der Grundstücke im Gewerbegebiet planungsrechtlich abzusichern, soll der Bebauungsplan Nr. 2-251-1 aufgestellt werden. Dieser sieht weitestgehend die gleichen Festsetzungen wie der Bebauungsplan Nr. 2-251-0 vor. Im südlichen Bereich wird entlang des Grünstreifens eine von der Wilhelmstraße aus abzweigende öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die Festsetzungen bzgl. der GRZ, GFZ, Gebäudehöhe, Bauweise und Abstandsklassen werden aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen.