Ziel des Bebauungsplans Nr. 4-295-0 ist es, städtebauliche Fehlentwicklungen für den Bereich zu verhindern und eine städtebauliche Ordnung durch die Aufstellung eines Bebauungsplans herzustellen und zu sichern. Festgesetzt ist ein Mischgebiet, so dass die vorhandene Struktur mit nicht störendem Gewerbe und Wohnen weiterentwickelt werden kann.
Weiterhin ist eine Vergrößerung des Geltungsbereiches städtebaulich sinnvoll, um an den östlich angrenzenden Bebauungsplan anzuschließen.