Der Bebauungsplanentwurf 5-341-0 setzt für den Bereich ein Allgemeines Wohngebiet fest. Entlang der bestehenden Straßen werden großzügige Baufenster festgesetzt, die eine Tiefe von 16 m haben. Diese Ausweisung wird vorgenommen, da die Bestandsgebäude sehr unterschiedlich entlang der Straßen positioniert sind und so möglichst viele Bestandsgebäude innerhalb der Baufenster liegen. Aufgrund der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und der Festsetzung von Einzel- und Doppelhäusern wird vermieden, dass zu große Baukörper entstehen. Die Regulierung der Wohneinheiten auf maximal 2 Wohneinheiten bei Einzelhäusern bzw. 1 Wohneinheit je Doppelhaushälfte sichert eine angepasste Entwicklung in dem Bereich entsprechend der aktuell vorherrschenden Charakteristik des Baugebietes und verhindert eine zu starke Nachverdichtung.