Ziel des Bebauungsplans Nr. 1-257-1 ist es, in diesem Teilbereich den rechtsverbindlichen Bebauungsplan 1-257-0 in der Hinsicht zu überarbeiten, dass die gegenwärtigen Zielsetzungen der Stadtentwicklung eingearbeitet werden und dieser Bereich der Innenstadt auf einen aktuellen Stand der Rechtsprechung gebracht wird. Insbesondere die Aussagen des Einzelhandelskonzeptes sowie des Vergnügungsstättenkonzeptes sollen im Bebauungsplan Nr. 1-257-1 mit berücksichtigt werden. Diese Konzepte wurden vom Rat der Stadt am 09.10.2019 und 11.12.2019 als städtebauliche Entwicklungskonzepte beschlossen.