Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2-219-1 liegt im nordwestlichen Ortsrand von Kellen. Es soll eine Teilfläche der Neerfeldstraße überplant werden. Für diesen Teilbereich der Neerfeldstraße liegt der Verwaltung eine Planung vor, welche mit dem aktuellen Planungsrecht nicht konform ist.
Geplant ist eine städtebaulich sinnvolle Anpassung einer Teilfläche, um ein geplantes Vorhaben zu ermöglichen.