Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans 3-029-2 für den Bereich Hohe Straße/ Breite Straße/ Janssenstraße/ Kiesstraße vor, welcher am 08.10.1993 Rechtskraft erlangt hat.
Im rückwärtigen Bereich soll ein Wohngebäude entstehen, welches derzeit nicht mit dem Planungsrecht konform ist. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan fest zwischen Janssenstraße, Kiesstraße und Hohe Straße derzeit keine überbaubaren Flächen fest.
Die Prüfung durch die Verwaltung hat bereits im Jahr 2018 ergeben, dass der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans keine städtebaulichen Gründe entgegenstehen und eine Änderungen dem Ziel des städtebaulichen Entwicklungskonzepts Von Innen nach Außen entwickeln in vollem Maße entspricht.