Bei der Verwaltung wurde ein Antrag gestellt, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1-084-1 zu ändern. Ziel ist es ein Grundstück, welches aktuell nicht genutzt wird und auf dem Gebäude aufgegebener gewerblicher Nutzungen stehen neu entwickeln zu können und mit Wohngebäuden zu bebauen. Der aktuell gültige Bebauungsplan aus dem Jahr 1991 sieht jedoch Festsetzungen vor, die eine sinnvolle und wirtschaftliche Nutzung der Grundstücke nicht ermöglichen.
Das Plangebiet befindet sich in einer innerstädtischen Lage und ist komplett erschlossen. Die Gruftgasse ist eine schmale Einbahnstraße, die lediglich der Erschließung der anliegenden Gebäude dient. Die Arntzstraße ist eine breite Straße mit beidseitigem Gehweg und Parkstreifen. Die Gruftgasse liegt deutlich niedriger als die angrenzenden Grundstücke. Viele Gebäude haben daher Stützmauern oder Garagen entlang der Gruftgasse, um den Versprung auszugleichen.
Eine fachliche Prüfung hat ergeben, dass eine Überarbeitung des Planungsrechts an dieser Stelle sinnvoll ist. Es wird nicht nur das beantragte Grundstück sondern der gesamte Bereich zwischen den Straßen Arntzstraße / Gruftgasse und Gruftstraße neu betrachtet, da es eine zusammenhängende Einheit ist.