Innenbereichssatzung für den Bereich Klever Straße (K3)/ Heerstraße/ Pohlackersweg (Satzung)

Für ein im Nordwesten des Ortsteils Bimmen an der Heerstraße gelegenes Grundstück liegt aktuell ein Antrag auf Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zum Zwecke der Erschließung neuer Baugrundstücke im rückwärtigen Teil des Grundstücks vor. Da auf diesen Teilen der Grundstücke kein Baurecht besteht, kann das Bauvorhaben nur durch Aufstellen der o.g. Satzung ermöglicht werden. Es handelt sich bei der Satzung um eine sog. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, welche die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den sich anschließenden Innenbereich zum Gegenstand hat

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Kontakt

  • Frau Birte Devriel, Telefon: 02821/84577, E-Mail: birte.devriel@kleve.de

Verfahrensschritte

Anhänge

Pläne und Gutachten