Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans 8-139-2 für den Bereich Kranenburger Straße/ Stadtgrenze/ Ackersheide/ Heidestraße/ Waldsaum/ Zur Buchenhecke mit Rechtskraft vom 09.02.2004 vor. Nach Prüfung des Antrags bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8-139-4 und damit der der Schaffung von Planungsrecht für eine Erschließung und Einzelhausbebauung auf den rückwärtigen Flächen.