Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans 8-103-1 für den Bereich Kranenburger Straße/ Stadtgrenze/ Bundesbahnlinie im Ortsteil Donsbrüggen vor. Das Flurstück 652, Flur 3, Gemarkung Donsbrüggen im Bereich Kämpstraße soll rückseitig mit einem weiteren Einfamilien- oder Zweifamilienhaus bebaut und über den bestehenden Weg erschlossen werden. Nach Prüfung des Antrags durch die Verwaltung spricht vor dem Hintergrund der Nachverdichtung aus städtebaulicher Sicht nichts gegen die Umsetzung des Vorhabens, so dass das Planungsrecht in diesem Bereich entsprechend angepasst werden kann.