Die Gebäude Emmericher Straße 130 a und 130 b befinden sich im rückliegenden Bereich der Emmericher Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplans 2-036-1 für den Bereich Emmericher Straße/ Zur alten Kirche/ de-Witt-Straße/ Jungferngraben. Dieser sieht im Bereich der derzeitigen Hallenbauten ein Allgemeines Wohngebiet, jedoch kein Baufenster vor. Damit besitzen die Gebäude kein Baurecht. Die Zu- und Abfahrt ist bereits heute über eine Baulast auf dem Grundstück der Emmericher Straße 130 gesichert. Insgesamt ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans 2-036-2 bereits heute bis zu etwa 90 % versiegelt.
Um eine zukünftige Nutzung der bereits bebauten Flächen planungsrechtlich zu verankern wird der Bebauungsplan 2-036-2 für den Bereich Emmericher Straße/ Zur alten Kirche aufgestellt.