2-021-2 Aufhebung Kalkarer Straße/ Klever Ring (Bebauungsplan)

Die Bebauungspläne wurden 1979 sowie 2005 rechtsverbindlich. Ziel der Pläne war eine gewerbliche Entwicklung entlang der Kalkarer Straße. Derzeit liegt der Verwaltung ein Antrag auf Aufhebung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne vor.

Da für die damalige Zielsetzung kein Planerfordernis mehr besteht und die Festsetzungen größtenteils nicht mehr aktuell sind, empfiehlt die Verwaltung das Aufhebungsverfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen.

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Kontakt

  • Frau Meike Rohwer, Telefon: 02821/84-264, E-Mail: meike.rohwer@kleve.de

Verfahrensschritte