Für ein Flurstück im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans 1-088-1 für den Bereich Lindenallee / Ringstraße / Arntzstraße / Rahmstraße / Hagsche Poort / Nassauer Mauer / Weyerstege ist ein Antrag auf Änderung eingegangen. Es handelt sich um das Flurstück 48, welches sich zwischen den Straßen Nassauermauer und Kolpingstraße befindet. Im derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist eine überbaubare Fläche entlang der Straße Nassauermauer ausgewiesen. Durch die Änderung des Bebauungsplans soll auch die Ausweisung einer überbaubaren Fläche entlang der Kolpingstraße ermöglicht werden. Dies stellt eine verträgliche Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich dar.