Der Bereich beidseits der Straße Auf dem Kamp zwischen der Einmündung In de Klink und Engelsstraße im Ortsteil Reichswalde liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Im Wesentlichen befinden sich dort Gärtnereigebäude sowie in den an den Straßen gelegenen Flächen von einigem Gewicht Wohngebäude.
Um die Genehmigungsvoraussetzungen von Gebäuden mit Wohnnutzung innerhalb des Geltungsbereichs zu erleichtern, wird gem. § 35 Abs. 6 BauGB bestimmt, dass Wohnzwecken dienende Gebäude im Sinne des Absatzes 2 des § 35 BauGB nicht entgegengehalten werden kann, dass sie der Darstellung im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft wiedersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.