Bebauungsplan Nr. E 31 "ALDI-Erweiterung + Drogeriemarkt Kreuzau", Ortsteil Kreuzau (Bebauungsplan)

Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes E 31 "ALDI-Erweiterung + Drogeriemarkt Kreuzau", Ortsteil Kreuzau, zur Neuausweisung eines Mischgebietes sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB beschlossen. Parallel hierzu hat der Gemeinderat in der gleichen Sitzung die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes E 31 soll die planungsrechtliche Grundlage zur geplanten Erweiterung der bestehenden ALDI-Filiale sowie des Neubaus eines Drogeriemarktes auf dem Gelände des ehemaligen Raiffeisenmarktes geschaffen werden. An der 0,8 ha großen Abgrenzung ändert sich nichts. Die Planung umfasst die Flurstücke  406, 409, 1163, 1164, 1165, 1179, 1180, Flur 10, Gemarkung Kreuzau. 

Abgrenzung ALDI

Übersichtsplan

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Anhänge

Aufstellungsbeschluss

Frühzeitige Beteiligung

Offenlage