Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, Westlicher Ortsrand, gemäß § 2 Abs. 1 Bauge-setzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen. Ferner hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 26.09.2023 dem Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt und be-schlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Anwendung des beschleunig-ten Verfahrens nach § 13a BauGB durchzuführen.
Basierend auf dem rechtskräftigen Bebauungsplan F14 aus dem Jahr 2012 wurde auf einer Fläche von ca. 10 ha ein neues Wohnquartier im Ortsteil Stockheim entwickelt, indem ca. 100 freistehende Einfamilienhäuser entstanden sind. Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich des Ortsteils. Dieser setzt im gesamten Plangebiet unterschiedliche Grundflächen in absoluter Zahl fest. Um ein einheit-liches städtebauliches Bild für das Plangebiet zu gewährleisten, soll nun der Bebauungsplan durch die erste Änderung angepasst werden. Die Planänderung sieht anstelle der Grundflächen in abso-luten Zahlen die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 im Sinne des § 19 der Baunut-zungsverordnung (BauNVO) vor. Damit wird eine größere und flexiblere bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke im Plangebiet und eine Gleichstellung mit anderen Baugebietsausweisungen im Gemeindegebiet erreicht. Dadurch werden zusätzliche Ausgleichmaßnahmen notwendig, deren Kompensation durch den Ankauf von Ökowertpunkten beim Landesbetrieb Wald und Holz erfolgt.