1. Änderung des Bebauungsplans Nr. I 7 "Fränzchens Garten" (Bebauungsplan)

Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung vom 08.10.2024 dem Antrag auf die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I 7, Ortsteil Winden, „Fränzchens Garten“, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.

Übersichtsplan des Geltungsbereichs

Übersichtsplan Quelle: GEObasis.nrw 2024

Ansprechperson

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Aufstellungsbeschluss