Flächennutzung 1-45 (Flächennutzungsplan)

Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung vom 08.10.2024 die 45. Änderung des Flächen-nutzungsplanes, Ortsteil Stockheim, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.

Ansprechperson

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung