Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Erweiterung Zentrallager Lüning" (TB1 und TB2) (Bebauungsplan)

Der Rat der Gemeinde Langenberg hat am 25.04.2024 den Aufstellungsbeschluss zu der o.g. Bauleitplanung gefasst. Die frühzeitige Beteiligung erfolgte in dem Zeitraum vom 26.04.2024 bis zum 31.05.2024.

Ziel der Bauleitplanung ist es, eine Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums (Zentrallager) der Firma Max Lüning GmbH & Co. KG zu ermöglichen. 

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 8 Absatz 3 BauGB im Parallelverfahren.

Da es sich um eine objektbezogene Vorhabenplanung und um keine Angebotsplanung handelt, wurde im Verfahren auf einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB umgestellt. Die Bauleitplanung erhielt daher die Bezeichnung „14. Änderung des Flächennutzungsplans und vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Zentrallager Lüning" (TB 1 und TB 2). In diesem Zusammenhang wurde auch die Ausweisung des Schützenplatzes auf dem Grundstück Flur, Flurstück 72, in die Bauleitplanung aufgenommen.  

Der Rat der Gemeinde Langenberg hat über die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken abgewogen und gleichzeitig die Offenlage der Bauleitpläne beschlossen.

Die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB  der Entwürfe der 14. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Zentrallager Lüning" (TB 1 und TB 2) (ehemals 25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Benteler“ (TB 1 und TB 2) / 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213 „Gewerbegebiet Bentelerstraße“ (TB 1)) findet in dem Zeitraum vom 23.12.2024 bis zum 31.01.2025 statt. 

Innerhalb dieser Zeit können Sie hier Ihre Stellungnahme abgeben.

Ansprechperson

Bezüge zu anderen Planverfahren

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Anhänge

Offenlage

Gutachten

Stellungnahmen Kreis Gütersloh (Abteilung Umwelt - Klimaschutz und Planung)