Stadt lbvbrandenburg

Landesamt für Bauen und Verkehr
Planfeststellungsbehörde
Lindenallee 51
 
15366 Hoppegarten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Planfeststellungsbeschluss ist am 25.07.2016 mit dem Geschäftszeichen 2110-31102/0012/018 erlassen worden.

Im Anschluss an diesen Text, wird Ihnen der Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit den digitalisierten Planfeststellungsunterlagen in der ursprünglich ausgelegten Fassung und in der festgestellten Änderungsfassung präsentiert.

Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Gemeinde Kloster Lehnin und der Stadt Brandenburg an der Havel zu jedermanns Einsicht zwei Wochen lang förmlich ausgelegt. Diese Pläne sind maßgeblich.

Bitte beachten Sie unbedingt die Bekanntmachungen Ihrer Gemeinden im Amtsblatt oder an den Aushängen. Die jeweilige Bekanntmachung enthält neben der Auslegefrist nähere Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Rechtsbehelfsbelehrung.

Mit dieser internetgestützten Präsentation der Planunterlagen haben Sie die Möglichkeit, sich über den festgestellten Plan auch außerhalb der Dienststunden und auch nach dem Ablauf der Auslegungs- und Rechtsbehelfsfristen zu informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Planfeststellungsbehörde 

 

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Kontakt

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121