Nutzungshinweise
Landesamt für Bauen und Verkehr
Planfeststellungsbehörde
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Abschluss des Planfeststellungsverfahrens
für den 4-streifigen Neubau der Bundesautobahn 14, Verkehrseinheit 1153, von Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+000
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Planfeststellungsbeschluss ist am 15. Dezember 2017 mit dem Geschäftszeichen 2104-31101/0014/006 erlassen worden.
Im Anschluss an diesen Text wird Ihnen der Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit den digitalisierten Planfeststellungsunterlagen in der festgestellten Schlussfassung (sowie darunter die vorangegangenen Deckblätter und die ursprünglich ausgelegte Fassung) präsentiert.
Dabei sind die Planfeststellungsunterlagen wie folgt gegliedert und in der angegebenen Reihenfolge angefügt:
1. Planfestgestellte Schlussfassung mit dem jeweils letzten Stand aller Unterlagen (entsprechend Nr. I.3 des Planfeststellungsbeschlusses); gekennzeichnet mit "PFB";
2. Zusammenstellung aller bis 30.03.2011 erstellten Deckblätter (entsprechend Nr. I.2 des Planfeststellungsbeschlusses); gekennzeichnet mit "DBL";
3. Antragsplanunterlagen mit Stand vom 30.11.2009, die in den betroffenen Gemeinden/Städten/Ämtern ausgelegt wurden (entsprechend Nr. I.1 des Planfeststellungsbeschlusses); gekennzeichnet mit "AUS".
Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes vom 14.02.2018 bis einschließlich 27.02.2018 in den Städten Wittenberge und Perleberg, im Amt Putlitz-Berge sowie in der Gemeinde Karstädt zu jedermanns Einsicht zwei Wochen lang förmlich ausgelegt. Diese Pläne sind maßgeblich.
Bitte beachten Sie unbedingt die Bekanntmachungen Ihrer Gemeinden im Amtsblatt oder an den Aushängen. Die jeweilige Bekanntmachung enthält neben der Auslegefrist nähere Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Rechtsbehelfsbelehrung.
Mit dieser internetgestützten Präsentation der Planunterlagen haben Sie die Möglichkeit, sich über den festgestellten Plan auch außerhalb der Dienststunden und auch nach dem Ablauf der Auslegungs- und Rechtsbehelfsfristen zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Die Planfeststellungsbehörde
Kontakt
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121
LBV-PlaFe-Strasse-Schiene@LBV.Brandenburg.de