Landesamt für Bauen und Verkehr
Planfeststellungsbehörde
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Sehr geehrte Damen und Herren,
der 3. Nachtragsplanfeststellungsbeschluss ist am 28. April 2017 mit dem Geschäftszeichen 506 7172/101.8-N3 erlassen worden.
Im Anschluss an diesen Text wird Ihnen der Wortlaut des 3. Nachtragsplanfeststellungsbeschlusses zusammen mit dem digitalisierten festgestellten Plan zusätzlich im Internet zugänglich gemacht.
Der ausgelegte Plan ist maßgeblich.
Bitte beachten Sie unbedingt die Bekanntmachungen Ihrer Gemeinde im Amtsblatt oder an den Aushängen. Die jeweilige Bekanntmachung enthält neben der Auslegungsfrist nähere Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in den festgestellten Plan und die Rechtsbehelfsbelehrung.
Mit dieser zusätzlichen Veröffentlichung des festgestellten Plans und des 3. Nachtragsplanfeststellungsbeschlusses im Internet haben Sie die Möglichkeit, sich über diese Unterlagen auch außerhalb der Dienststunden und auch nach dem Ablauf der Auslegungs- und Rechtsbehelfsfristen zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Die Planfeststellungsbehörde
Kontakt
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121
LBV-PlaFe-Strasse-Schiene@LBV.Brandenburg.de