Landesamt für Bauen und Verkehr
Planfeststellungsbehörde
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Planfeststellungsbeschluss ist am 12. Mai 2020 mit dem Geschäftszeichen 2112-31103/0030/013 erlassen worden.
Im Anschluss an diesen Text, wird Ihnen der Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit ausgewählten digitalisierten Planfeststellungsunterlagen in der festgestellten Änderungsfassung präsentiert.
Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in den Städten Brandenburg an der Havel, Premnitz und Rathenow sowie im Amt Beetzsee zu jedermanns Einsicht zwei Wochen lang förmlich ausgelegt. Diese Pläne sind maßgeblich.
Bitte beachten Sie unbedingt die Bekanntmachungen Ihrer Gemeinden im Amtsblatt oder an den Aushängen. Die jeweilige Bekanntmachung enthält neben der Auslegefrist nähere Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Rechtsbehelfsbelehrung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Planfeststellungsbehörde
Kontakt
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
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Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121
LBV-PlaFe-Strasse-Schiene@LBV.Brandenburg.de