Sehr geehrte Damen und Herren,
der Planfeststellungsbeschluss ist am 13. April 2018 mit dem Geschäftszeichen 212-31105/0963/001 erlassen worden.
Im Anschluss an diesen Text wird Ihnen der digitalisierte Planfeststellungsbeschluss zusammen mit dem digitalisierten festgestellten Plan zugänglich gemacht. Bezüglich der festgestellten oder nachrichtlich enthaltenen Unterlagen wird auf den Planfeststellungsbeschluss, I.2, Seite 9 ff., verwiesen.
Je eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) und des festgestellten Plans werden in der amtsfreien Gemeinde Milower Land, der Stadt Premnitz und der Stadt Rathenow zu jedermanns Einsicht zwei Wochen lang förmlich ausgelegt. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Bitte beachten Sie unbedingt die ortsüblichen Bekanntmachungen Ihrer Gemeinde im Amtsblatt oder an den Aushängen. Die jeweilige ortsübliche Bekanntmachung enthält neben der Auslegefrist nähere Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme.
Mit dieser internetgestützten Präsentation haben Sie die Möglichkeit, sich über den festgestellten Plan und den Planfeststellungsbeschluss auch außerhalb der Dienststunden und auch nach dem Ablauf der Auslegungs- und Rechtsbehelfsfristen zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Die Planfeststellungsbehörde
Kontakt
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121
LBV-PlaFe-Strasse-Schiene@LBV.Brandenburg.de