Stadt lbvbrandenburg

Landesamt für Bauen und Verkehr
Planfeststellungsbehörde
Lindenallee 51
 
15366 Hoppegarten
 
 
Neubau eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges entlang der L 25 zwischen Prenzlau und Güstow sowie Neubau eines Gehweges in der Ortsdurchfahrt Güstow im Zug der L 25 einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Planfeststellungsbeschluss ist am 20.09.2019 mit dem Geschäftszeichen 2113-31103/0025/003 erlassen worden.

Im Anschluss an diesen Text, wird Ihnen der Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit den digitalisierten Planfeststellungsunterlagen in der festgestellten Schlussfassung präsentiert.

Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Stadt Prezlau zu jedermanns Einsicht zwei Wochen lang förmlich ausgelegt. Diese Pläne sind maßgeblich.

Bitte beachten Sie unbedingt die Bekanntmachungen Ihrer Gemeinden im Amtsblatt oder an den Aushängen. Die jeweilige Bekanntmachung enthält neben der Auslegefrist nähere Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Rechtsbehelfsbelehrung.

Mit dieser internetgestützten Präsentation der Planunterlagen haben Sie die Möglichkeit, sich über den festgestellten Plan auch außerhalb der Dienststunden und auch nach dem Ablauf der Auslegungs- und Rechtsbehelfsfristen zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Die Planfeststellungsbehörde 

 

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Kontakt

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121