Landesamt für Bauen und Verkehr
Planfeststellungsbehörde
2. Nachtrag zum Planfeststellungsbeschluss vom 09.02.2007 (Gesch.-Z. 50.5 7172/109.8) für den Neubau eines Kreisverkehrsplatzes im Kreuzungsbereich der Landesstraße 100 (ehemals Bundesstraße 109) und der Landesstraße 29, Gegenstand des Nachtrags: Änderung der Kompensationsmaßnahme E1
Sehr geehrte Damen und Herren,
der 2. Nachtrag ist am 09.02.2024 mit dem Geschäftszeichen 2112-31102/0109/008 erlassen worden.
Im Anschluss an diesen Text, wird Ihnen der Wortlaut des 2. Nachtrags zusammen mit den digitalisierten Nachtragsunterlagen präsentiert.
Mit freundlichen Grüßen
Die Planfeststellungsbehörde
Kontakt
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121
LBV-PlaFe-Strasse-Schiene@LBV.Brandenburg.de