Landesamt für Bauen und Verkehr
Planfeststellungsbehörde
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
2. Nachtrag zum Planfeststellungsbeschluss vom 20.09.2019 (Gesch.-Z. 2113-31103/0025/003) für den Neubau eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges entlang der Landesstraße 25 (L 25) zwischen Prenzlau und Güstow, von Abschnitt 110, km 0,624 bis Abschnitt 110, km 3,382 sowie für den Neubau eines Gehweges in der Ortsdurchfahrt Güstow im Zuge der L 25, einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen in der Gemarkung Güstow und der Gemarkung Prenzlau der Stadt Prenzlau im Landkreis Uckermark
Gegenstand des Nachtrags: Änderung der Maßnahme VASB1
Sehr geehrte Damen und Herren,
der 2. Nachtrag ist am 05.01.2021 erlassen worden.
Im Anschluss an diesen Text wird Ihnen der Wortlaut des 2. Nachtrags präsentiert.
Mit freundlichen Grüßen
Die Planfeststellungsbehörde
Kontakt
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Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
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