Stadt lbvbrandenburg

Landesamt für Bauen und Verkehr

Planfeststellungsbehörde

Lindenallee 51

15366 Hoppegarten
 

 

1. Nachtrag zum Planfeststellungsbeschluss vom 29.04.2021 (Gesch.-Z. 2112-31102/0167/011) für den Ausbau der Bundesstraße 167 einschließlich Ergänzung eines Geh- und Radwegs zwischen Neuhardenberg und Altfriedland

Gegenstand des Nachtrags: Änderung der Entwässerung von Bau-km 1+690 (0+528*) bis 1+782 (0+620*) und von 1+897 (0+735*) bis 2+083 (0+922*)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der 1. Nachtrag ist am 28.03.2022 mit dem Geschäftszeichen 2112-31102/0167/011 erlassen worden.

Im Anschluss an diesen Text, wird Ihnen der Wortlaut des 1. Nachtrags zusammen mit den digitalisierten Nachtragsunterlagen präsentiert.

Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art.6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Der Vorhabenträger als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Mit freundlichen Grüßen

Die Planfeststellungsbehörde 

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Kontakt

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121