Stadt lbvbrandenburg

Nutzungshinweise
Landesamt für Bauen und Verkehr
Anhörungsbehörde
Lindenallee 51

15366 Hoppegarten


Planfeststellung für den Ausbau der B 169, AS Ruhland der A 13 - OU Plessa, Bau-km 0+000 bis 14+250,0 einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen in den Gemarkungen Schwarzheide der Stadt Schwarzheide, Ruhland im Amt Ruhland, Lauchhammer, Kleinleipisch und Grünewalde in der Stadt Lauchhammer im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Plessa und Schraden in dem Amt Plessa, Stolzenhain in der Gemeinde Röderland im Landkreis Elbe-Elster, Tschernitz und Jämlitz im Amt Döbern-Land, Casel in der Stadt Drebkau sowie Neuhausen, Groß Oßnig und Bagenz in der Gemeinde Neuhausen/Spree im Landkreis Spree-Neiße sowie Altsorgefeld im Amt Dahme/Mark im Landkreis Teltow Fläming

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Landesbetrieb Straßenwesen hat die Durchführung des oben genannten Anhörungsverfahrens zum Zwecke der Planfeststellung beantragt.

 

Nach dem Akzeptieren der Nutzungshinweise, werden Ihnen die digitalisierten Planfeststellungsunterlagenpräsentiert.

Ihre Einwendungen und Bedenken gegen die Planung können Sie schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einwendungsfrist (siehe Bekanntmachung) gegenüber der Anhörungsbehörde im Landesamt für Bauen und Verkehr

 

Die Anhörungsbehörde hat keinen redaktionellen Einfluss auf die im pdf-Format zur Verfügung stehenden Inhalte und Unterlagen. Sich eventuell aus den Unterlagen ergebende urheber- oder lizenzrechtliche Fragen sind daher stets direkt an den jeweiligen Vorhabenträger zu richten.

 

 

 

Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art.6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Der Vorhabenträger als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Anhörungsbehörde
Ja, ich akzeptiere die Nutzungshinweise.
Nein, ich akzeptiere die Nutzungshinweise nicht und werde zur Startseite des Landesamtes für Bauen und Verkehr geleitet.

Kontakt

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121