Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben B 158/L 31 OD Blumberg, Umgestaltung des Knotenpunktes in den Gemeinden Ahrensfelde und Wandlitz im Landkreis Barnim
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Planfeststellungsbeschluss ist am 13.12.2024 mit dem Geschäftszeichen 110-21-501010102/2024-002 erlassen worden.
Nach dem Akzeptieren der Nutzungshinweise wird Ihnen der Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit den digitalisierten Planfeststellungsunterlagen in der ursprünglich ausgelegten Fassung und in der festgestellten Änderungsfassung präsentiert.
ACHTUNG Nutzer:innen! Sollten Sie die Ordner mit den Planunterlagen mit einem Veröffentlichungsdatum versehen haben, so bitte das Verfahren online stellen. Bis dahin sind nur die Nutzungshinweise und der einleitende Text sichtbar. Daher optional den Satz lassen oder streichen:
Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in den Gemeinden Ahrensfelde und Wandlitz zu jedermanns Einsicht zwei Wochen lang förmlich ausgelegt. Der ausgelegte Planfeststellungsbeschluss und die ausgelegten Planunterlagen sind für die Umsetzung des Vorhabens maßgeblich!
Bitte beachten Sie die jeweiligen Bekanntmachungen in den einschlägigen Amtsblättern. Die jeweilige Bekanntmachung enthält neben der Auslegefrist nähere Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und in die Planunterlagen.
Mit dieser internetgestützten Präsentation der Planunterlagen haben Sie die Möglichkeit, sich über den festgestellten Plan auch außerhalb der Dienststunden und auch nach dem Ablauf der Auslegungs- und Rechtsbehelfsfristen zu informieren.
Die Planfeststellungsbehörde hat keinen redaktionellen Einfluss auf die im pdf-Format zur Verfügung stehenden Inhalte und Unterlagen. Sich eventuell aus den Unterlagen ergebende urheber- oder lizenzrechtliche Fragen sind daher stets direkt an den jeweiligen Vorhabenträger zu richten.
Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art.6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Der Vorhabenträger als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Mit freundlichen Grüßen
Die Planfeststellungsbehörde
Kontakt
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121
LBV-PlaFe-Strasse-Schiene@LBV.Brandenburg.de