Flächennutzungsplan 00. Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirks- oder Landesverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Ansprechperson
- Stadtplanung, Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 3 21, E-Mail: 5.610@lemgo.de
Verfahrensschritte
- 10.03.1980, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 11.03.1985 - 12.04.1985, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 21.04.1986, Feststellungsbeschluss
- 25.09.1986, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Planunterlagen
- Plandarstellung
- FlächennutzungsplanSie können sich den Flächennutzungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Flächennutzungsplan
- Flächennutzungsplan
- Begründung
- BegründungSie können sich die Begründung zum Flächennutzungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Begründung
- Begründung