Flächennutzungsplan Berichtigung 05. Berichtigung "Bruchweg - Elektrofachmarkt"
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 01.11 "Bruchweg - Elektrofachmarkt", auf den sich diese Berichtigung bezieht, wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt mit dem Ziel, eine Brachfläche zu entwickeln und die Ziele des Einzelhandelskonzeptes Lemgo umzusetzen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gemäß § 10 (1) des BauGB und § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S.666) in der zurzeit gültigen Fassung vom Rat der Alten Hansestadt Lemgo am 24.02.2014 als Satzung beschlossen worden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 01.11 "Bruchweg - Elektrofachmarkt" als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB weicht von dem rechtsgültigem Flächennutzungsplan ab. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Folglich wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung gemäß. § 13a Abs. 2 Ziff. 2 BauGB angepasst. Die Gemeinbedarfsfläche "Post" wird zu Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung "Einzelhandel" berichtigt.
Alle hier gezeigten Flächennutzungsplanberichtigungen dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.
Ansprechperson
- Stadtplanung, Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 3 21, E-Mail: 5.610@lemgo.de
Verfahrensschritte
- 25.03.2014, Bekanntmachung der Berichtigung gem. § 6 (5) Satz 2 BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Planunterlagen
- Planunterlagen
- 5. Berichtigung des FlächennutzungsplanesSie können sich die 5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes als PDF-Datei anzeigen lassen.Flächennutzungsplanberichtigung
- 5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
- Daten
- LuftbildSie können sich das Luftbild der 5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes als PDF-Datei anzeigen lassen.Luftbild
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