Bebauungsplan 26 01.10 Stönebrink - 1. Änderung
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt innerhalb der Gemarkung Lemgo, Flur 49 und umfasst das Flurstück 170.
Er wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: Durch die nach Osten verlaufende geradlinige Verlängerung der nördlichen Grenze der Flurstücke 334, 335 und 336 bis zum Schnittpunkt der westlichen Grenze des Flurstückes 156.
Im Osten: Durch die westliche Grenze des Flurstückes 156.
Im Süden: Durch die nordwestliche Grenze (tlw.) des "Langenfelder Weges".
Im Westen: Durch die östliche Grenze der Flurstücke 484, 342, 341, 340, 339, 475 ("Lamberg") und 336.
Aufgrund der veränderten städtebaulichen Zielvorstellungen für einen Teilbereich des Gebietes nördlich des "Langenfelder Weges", östlich "Lamberg" ist der Bebauungsplan Nr. 01.10 "Stönebrink" gemäß § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern (1. Änderung).
Der Teilbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.10 "Stönebrink" ist rechtskräftig durch die Festsetzung von "Allgemeinem Wohngebiet" und Verkehrsfläche überplant.
Ein Vollzug dieser Festsetzungen ist aufgrund der heutigen Flächenverfügbarkeiten sowie der Eigentumsverhältnisse in dem unbebauten Teil nicht möglich. Zudem entsprechen die bestehenden Festsetzungen im Wesentlichen nicht mehr den heutige Entwicklungsvorstellungen für den Teilbereich (z.B. zusammenhängende Bauflächen die eine private Erschließung über Nachbargrundstücke notwendig machen).
Aus diesem Grund sind die innere Erschließung sowie die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen neu zu ordnen und festzusetzen.
Das Konzept einer privaten Projektentwicklung für den noch unbebauten Teilbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes sieht die Schaffung von Bauplätzen für eine maximal eingeschossige Einzelhausbebauung vor. Es sind nach dem Konzept 11 Einzelhausgrundstücke projektiert.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.
Ansprechperson
- Bauaufsicht, Telefon: ---, E-Mail: 5.630@lemgo.de
Verfahrensschritte
- 05.02.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 05.03.2008 - 04.04.2008, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 23.06.2008, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 10.07.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- 26 01.10 Stönebrink
Planunterlagen
- Planunterlagen
- BebauungsplanSie können sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Bebauungsplan
Es gilt: BauNVO 1990 - BegründungSie können sich die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Begründung
- Bebauungsplan
- Luftbild
- LuftbildSie können sich das Luftbild zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Luftbild
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- X-Planung
- XPlan (GML)
XPlan (GML) - FörderhinweisDie Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.Förderlogo
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