Bebauungsplan 26 01.14a.1 Wilmersiek Ost
Der Bebauungsplan erfasst ein Teilgebiet der Stadt, das wie folgt begrenzt wird:
Im Norden: Durch die Straße Gleimstraße.
Im Osten: An hintere Flurstücksgrenze die Straße Carl-Zuckmayer-Weg.
Im Süden: Durch die Straße Klopstickstraße.
Im Westen: Durch die Straße Wilmersiek.
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung geschaffen und Grundlagen für den Vollzug nach dem Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341 ) erforderlichen Maßnahmen gebildet werden. Der Bebauungsplan beinhaltet vorwiegend Festsetzungen für Wohnbauflächen und für die Verkehrsflächen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.
Ansprechperson
- Bauaufsicht, Telefon: ---, E-Mail: 5.630@lemgo.de
Verfahrensschritte
- 29.05.1972, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 23.09.1974 - 23.10.1974, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 16.12.1974, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 10.07.1975, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- 26 01.14a.1 Wilmersiek Ost - 1. vereinfachte Änderung
Planunterlagen
- Planunterlagen
- BebauungsplanSie können sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Bebauungsplan
Es gilt: BauNVO 1968 - Textliche Festsetzung und BegründungSie können sich die Textliche Festsetzung und die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Textliche Festsetzung und Begründung
- Bebauungsplan
- Luftbild
- LuftbildSie können sich das Luftbild zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.Luftbild
- Luftbild
- X-Planung
- XPlan (GML)
XPlan (GML) - FörderhinweisDie Digitalisierung dieses Bebauungsplanes wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.Förderlogo
- XPlan (GML)